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Kinderwunsch für lesbische Paare

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KINDERWUNSCHBEHANDLUNG FÜR FRAUEN IN GLEICHGESCHLECHTLICHER BEZIEHUNG

Die Überarbeitung des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jänner 2015 hat es möglich gemacht, dass in Österreich nun auch Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft eine künstliche Befruchtung mit Unterstützung des österreichischen IVF-Fonds durchführen und sich so den Traum vom Wunschkind erfüllen können.

Dr. Röthlisberger, IVF-Expertin in Wien

Eine Befruchtung kann durch intrauterine Insemination oder durch eineIVF-Methode erfolgen, in jedem Fall unter Verwendung von Spendersamen. Welche Methode die besser geeignete ist, wird von unseren IVF-Experten individuell mit dem Paar besprochen. Es besteht eine Kooperation zwischen unserer Klink und der European Sperm Bank (www.europeanspermbank.com), die über eine große Auswahl an Spendern verfügt und die Proben auf Bestellung direkt zu uns in die Klinik liefert. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, jemanden aus dem Familien- oder Bekanntenkreis, der sich dazu bereit erklärt, als Spender mitzubringen.

Wichtig: Eine teilweise Kostenübernahme durch den IVF-Fonds ist prinzipiell nur dann möglich, wenn bei der Partnerin, die beabsichtigt, das Kind auszutragen, eine der folgenden medizinischen Indikationen vorliegt:

WEITERE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN FONDS SIND FOLGENDE:

  • Altersindikation: die Frau, die das Kind austrägt, darf zu Behandlungsbeginn das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Partnerin noch nicht das 50. Lebensjahr.
  • Staatsbürgerschaft: die Partnerinnen müssen entweder österreichische Staatsbürgerinnen, Staatsbürgerinnen eines EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sein, über einen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich verfügen oder asylberechtigt sein. In letzterem Falle folgt eine individuelle Überprüfung der Berechtigung durch den IVF-Fonds.
  • Notariatsakt: eine Zustimmung zur Behandlung in Form eines Notariatsaktes laut Fortpflanzungsmedizingesetz ist vorzulegen.
  • Wohnsitz: mindestens eine der Partnerinnen muss ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben
  • Versicherung: beide Partnerinnen müssen gesetzlich oder privat krankenversichert sein

 

WIE OFT UNTERSTÜTZT DER IVF-FONDS?

Der österreichische IVF-Fonds unterstützt 4 Behandlungen durch die Übernahme von etwa 70% der Kosten pro Versuch – das Paar muss nur mehr einen Selbstbehalt in der Höhe von 30% der Kosten übernehmen. Im Falle einer Schwangerschaft mit Bestätigung der positiven Herzaktion des Kindes werden die bis dahin „verbrauchten“ Versuche gutgeschrieben, sodass das Paar wiederum 4 volle Versuche zur Verfügung hat.

 

Eine weitere Möglichkeit der Kinderwunschbehandlung stellt die intrauterine Insemination (IUI) dar, welche allerdings vom IVF-Fonds finanziell nicht unterstützt wird. Auch die Kosten für den Spendersamen sind zur Gänze vom Paar selbst zu tragen.
Eine zusätzliche Möglichkeit für lesbische Paare ist die ROPA-Methode (Receiving Oocytes from the Partner), bei der eine In-vitro-Fertilisation unter Beteiligung beider Partnerinnen und eines Samenspenders durchgeführt wird. Konkret bedeutet dies: Eine Partnerin stellt ihre Eizellen zur Verfügung, welche befruchtet und bei der anderen Partnerin eingesetzt werden, sodass diese das Baby austragen kann. Die ROPA-Methode ist seit 2015 in Österreich gesetzlich erlaubt.

Wir sind für Sie da.

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